Mit der Kiel-Karte unterstützt die Landeshauptstadt Kiel Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten. Auch unsere Tanzschule K-System ist offizieller Anbieter – das bedeutet: Ihr Kind kann mit der Kiel-Karte an unseren Tanzkursen teilnehmen und die Kosten werden direkt übernommen.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn die Familie eine dieser Leistungen erhält:
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Bürgergeld oder Sozialgeld
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Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Kinderzuschlag oder Wohngeld
Wichtig: Die Förderung für kulturelle Teilhabe (z. B. Tanzunterricht) gilt bis zum 18. Geburtstag
Förderung für Tanzkurse bei uns
Mit der Kiel-Karte stehen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre monatlich 15 € für soziale und kulturelle Teilhabe zur Verfügung.
Dieser Betrag kann direkt für die Teilnahme an Tanzkursen in unserer Schule genutzt werden.
So geht’s:
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Bringen Sie die Kiel-Karte einfach mit in die Tanzschule.
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Wir rechnen den monatlichen Förderbetrag direkt über das System der Stadt Kiel ab.
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Ihr Kind kann sofort mit dem Tanzkurs starten.
Wie beantrage ich die Kiel-Karte?
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Die Anträge gibt es beim Sozialleistungsträger oder online unter www.kiel.de/kielkarte.
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Das Antragsformular (Stand 2019) finden Sie auch hier zum Download:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF) -
Nach Bewilligung erhalten Sie die Kiel-Karte per Post.
Beratung & Kontakt
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Amt für Wohnen und Grundsicherung Kiel
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Telefon: 0431 901-3107 oder 0431 901-3370
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Mail: bildungspaket@kiel.de
Bei Fragen zur Teilnahme in unserer Tanzschule melden Sie sich gerne auch direkt bei uns:
tanzen@k-system.de | 0176 / 2315 6261
Jetzt mit der Kiel-Karte anmelden und Tanzen starten!
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