Kiel-Karte & Bildungspaket in der Tanzschule K-System

Mit der Kiel-Karte unterstützt die Landeshauptstadt Kiel Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten. Auch unsere Tanzschule K-System ist offizieller Anbieter – das bedeutet: Ihr Kind kann mit der Kiel-Karte an unseren Tanzkursen teilnehmen und die Kosten werden direkt übernommen.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn die Familie eine dieser Leistungen erhält:

  • Bürgergeld oder Sozialgeld

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Kinderzuschlag oder Wohngeld

Wichtig: Die Förderung für kulturelle Teilhabe (z. B. Tanzunterricht) gilt bis zum 18. Geburtstag

Förderung für Tanzkurse bei uns

Mit der Kiel-Karte stehen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre monatlich 15 € für soziale und kulturelle Teilhabe zur Verfügung.
Dieser Betrag kann direkt für die Teilnahme an Tanzkursen in unserer Schule genutzt werden.

So geht’s:

  1. Bringen Sie die Kiel-Karte einfach mit in die Tanzschule.

  2. Wir rechnen den monatlichen Förderbetrag direkt über das System der Stadt Kiel ab.

  3. Ihr Kind kann sofort mit dem Tanzkurs starten.

Wie beantrage ich die Kiel-Karte?

Beratung & Kontakt

  • Amt für Wohnen und Grundsicherung Kiel

  • Telefon: 0431 901-3107 oder 0431 901-3370

  • Mail: bildungspaket@kiel.de

Bei Fragen zur Teilnahme in unserer Tanzschule melden Sie sich gerne auch direkt bei uns:
tanzen@k-system.de | 0176 / 2315 6261

Jetzt mit der Kiel-Karte anmelden und Tanzen starten!
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